Korruptionsgefahr oder wirklich nur eine kleine Aufmerksamkeit?

rotes Präsent in den Händen eines Geschäftsmannes

Am Wochenende war im Hamburger Abendblatt ein langer Artikel darüber, wann es sich um ab wann von Korruption die Rede ist und was noch erlaubt ist. Der Artikel weist explizit darauf hin, dass auch in der Weihnachtszeit die Zuwendungen strengen Regeln unterliegen. Dem wollen wir nicht widersprechen. Aber wie ist das eigentlich in der Praxis? Muss man sich wirklich bei allen Artikeln, die man bekommt Gedanken machen? Haben Unternehmer nicht das Recht die internen Bestimmungen so zu händeln, wie sie es für richtig halten? Und was ist mit der guten alten Tradition, dass man sich einfach für gute Zusammenarbeit bedanken möchte?

Vorab sei einmal klar gesagt: Korruption ist nicht unterstützenswert und soll mit diesem Artikel auch keinesfalls befürwortet werden. Es stellt sich nur die Frage, ob uns wirklich die Leichtigkeit im Geschäftsverkehr genommen werden muss. Zunächst sollte einmal definiert werden, was und wozu Werbeartikel überhaupt da sind.

Ein Werbeartikel ist in erster Linie Werbung, wie Mailings oder Radiospots. Werbeartikel haben hierbei nur einen entscheidenden Vorteil gegenüber anderen Werbemedien. Sie müssen nicht erst genau suchen, wer die Zielgruppe ist und auf welche Weise man die Aufmerksamkeit erregen kann, sie sind durch ihren Mehrwert für den Kunden erheblich zielgerichteter und individueller. Ein Werbemittel bleibt dadurch nicht nur für die Zeit der Kampagne im Bewusstsein der Menschen, sondern über Jahre hinweg als Gebrauchsgegenstand Einzug in das alltägliche Leben halten. Ein weiterer Punkt ist die Individualisierung. Der Werbeartikel richtet sich als Werbung meist an eine überschaubare Gruppe und kann alleine deshalb schon genauer abgestimmt werden. Handelt es sich nicht gerade um Streuartikel auf Messen oder dergleichen, kann sogar bis hin zur einzelnen Person nachvollzogen werden, wer den Artikel erhält. Diese positive Eigenschaft des Marketinginstruments wird auch in anderen Bereichen der Werbung genutzt und teilweise sogar noch weiter voran getrieben. Beispielsweise wird bei der verfolgenden Werbung ganz gezielt den Personen die Information gezeigt, die ihr Interesse durch Klicken auf relevante Seiten bereits bekundet hat.

Definiert man Korruption, gibt es zwei Kernelemente:

1. Es besteht eine Austauschbeziehung, bei der beide Seiten einen Vorteil erhalten. Der Bestochene erhält Geld oder einen anderen Vorteil und der Bestechende eine Entscheidungsbeeinflussung zu seinen Gunsten. Auch bei Werbeartikeln gibt es, wie bei jeder anderen Werbung auch, diesen gegenseitigen Austausch. Der Unterschied hierbei ist nur, dass sich der Vorteil hierbei zumeist in einem völlig anderen finanziellen Rahmen bewegt. Vergleicht man die Ausgaben für die Werbemittel miteinander, dann müssen die Kosten für Werbeartikel pro Kopf wohl eher als bescheiden angesehen werden. Allein durch die Gesetzgebung, die hier steuerliche Schranken setzt, hält sich der Konsum in Grenzen. Wir haben der genauen Aufstellung der steuerlichen Regelungen einen eigenen Artikel gewidmet. Die Angabe des Hamburger Abendblatts, es gäbe keine genaue Regelung diesbezüglich, ist somit nicht richtig.

2. Das Ausnutzen einer Machtposition für einen persönlichen Vorteil unter Missachtung universalistischer Verhaltensnormen, wie Gesetze oder moralische Verhaltensregeln (so lautet die genaue Beschreibung bei Wikipedia). Ist es wirklich ein Ausnutzen einer Machtposition für einen persönlichen Vorteil, wenn ein Kunde zu Weihnachten Lebkuchen oder den schicken Wandkalender für das kommende Jahr annimmt? Wie sieht das aus, wenn ein Geschäftspartner einfach nur die Regeln des Anstands beachten will? Der Großmutter bringt man doch auch Blumen mit, wenn man sie besucht.

Grundsätzlich ist die Korruption auch noch mal danach zu unterscheiden, ob es sich um Amtsträger handelt oder Unternehmensmitarbeiter. Amtsträger sind Staatsbedienstete und sind zur Neutralität verpflichtet. Das ist gut so und dass hier strenge Maßstäbe angelegt werden, ist ein Ausdruck unseres Grundsatzes der Gleichheit aller Bürger vor dem Staat. Das ist richtig. Unternehmensmitarbeiter hingegen sind ihrem Unternehmen verpflichtet, nicht aber ihren Lieferanten oder anderen Geschäftspartnern. Wenn sie sich durch Gesten beeinflussen lassen möchten, steht ihnen das erst einmal frei, denn wir haben Vertragsfreiheit in Deutschland. Will aber die Unternehmensleitung nicht, dass ein Mitarbeiter Präsente von Kunden annimmt, so muss sich der Mitarbeiter durch seine Weisungsgebundenheit daran halten. Mitarbeiter sollten sich also danach richten, was sie seitens des Unternehmens gesagt bekommen. Eine strafrechtliche Konsequenz hat der Beamte zu fürchten, setzt er sich über die Vorschriften hinweg. Der Unternehmensmitarbeiter ist nur in zwei Fällen in der Gefahr strafrechtliche Konsequenzen tragen zu müssen: Wenn er Sachleistungen oder Geld seitens eines Konkurrenten annimmt, um dem Konkurrenten wettbewerbsrechtliche Vorteile zu verschaffen oder wenn er sich der Unterschlagung strafbar macht, weil er die Vorschriften innerhalb des Unternehmens missachtet hat. Eine gesellschaftliche Verpflichtung sich gegenüber Präsenten zu verweigern gibt es nicht und widerspräche auch der Freiheit der Wirtschaft. Werbeartikel mit den hier benannten Fällen in einen Topf zu werfen entbehrt jeder Grundlage, selbst wenn es sich um hochwertige Artikel handelt, die außerhalb der steuerlichen Grenzen liegen.